Infothek

Backenzahn

Backenzähne sind die Zähne Nr. 4 bis 7 von der Mittellinie aus gezählt.

Basistarif

Basistarif = 2009 eingeführter Versicherungstarif für privat versicherte und freiwillig gesetzlich versicherte Patienten. Der Basistarif umfasst genau die Leistungen, die auch zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Die Aufnahme in den Basistarif ist nicht an eine Prüfung des Krankheitsrisikos gebunden, und die Beiträge entsprechen dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Basistarif Tarif umfasst eine Vergütung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen nach GOÄ oder GOZ bis zum max. 1,8-fachen Gebührensatz.

BEMA

BEMA = Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung, abrechnungstechnische Grundlage für die Bewertung von kassenzahnärztlichen Sachleistungen. Der Zahnarzt ist an die Regulierungen des BEMA strikt gebunden und hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Die Preisgestaltung richtet sich nicht nach betriebswirtschaftlichen Kriterien.

Bleaching

Bleaching / Bleichen / tooth whitening = Aufhellung (Bleichen) verfärbter Zähne mit chemischen Mitteln. Heute wird zur Aufhellung hauptsächlich Wasserstoffperoxid (H2O2) verwendet. Die heutigen Verfahren sind sehr wirkungsvoll und rufen, wenn sie vom Fachmann angewendet werden, keine dauerhaften Nebenwirkungen hervor. Das sogenannte "home bleaching", welches vom Patienten in Eigenregie zu Hause durchgeführt wird, ist potenziell gefährlich und daher abzulehnen. In jedem Fall sollte die Zahnaufhellung unter der Aufsicht eines Zahnarztes von geschultem Personal durchgeführt werden. Durch Bleaching aufgehellte Zähne nehmen nach einiger Zeit wieder ihre ursprüngliche Farbe an, so dass der Vorgang je nach Bedarf wiederholt werden muss.

Bohren

`Bohren` ist eigentlich der laienhafter Ausdruck für zahnärztliche Tätigkeiten, die der Vorbereitung von Zähnen für Füllungen, Kronen etc. dienen. Technisch betrachtet kommt Bohren in der Zahnmedizin kaum; stattdessen wird gefräst oder geschliffen.

Bonusregelung / Bonusheft

Bonusregelung / Bonusheft = Belohnungssystem für Kassenpatienten, die durch regelmäßige Zahnarztbesuche ihre Bereitschaft und ihr Engagement zur aktiven Vorsorge für die Gesunderhaltung ihres Kauorgans unter Beweis stellen.

Der Nachweis regelmäßiger Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen erfolgt durch das Bonusheft, das vom Patienten geführt wird, und in dem der Zahnarzt die jeweiligen Besuche dokumentiert. Die Kontrolluntersuchung sollte mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden. Kann der Patient seine jährlichen Zahnarzt-Besuche lückenlos nachweisen, hat er Anspruch auf einen höheren Zuschuss durch die Krankenkasse beim Zahnersatz. So erhöht sich der Festzuschuss bei regelmäßiger, nachgewiesener Vorsorge über einen Zeitraum von 5 Jahren um 20% und bei 10 Jahren um 30%.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen zwei Kontrollen pro Jahr nachweisen können, um den vollen Bonus zu erhalten.

Botox / Botulinumtoxin / Faltenglättung

Botox / Botulinumtoxin = Gift des Bakteriums Clostridium botulinum, ist das Stärkste in der Natur vorkommende Gift. Außerdem hat es den zweifelhaften Ruf, der mit Abstand stärkste militärische Kampfstoff zu sein. Medizinisch wird es gegen Lähmungen und starkes Schwitzen angewendet. Bei den Reichen und Schönen? gilt es als Szene-Mittel gegen Falten.

Bei Ärzten und Heilpraktikern ist Botox eine beliebte und lukrative Ergänzung des Behandlungspektrums. Der Erfolg einer Faltenglättung (Faltenunterspritzung) mit Botox ist meist von kurzer Dauer und muss deshalb regelmäßig wiederholt werden. Außerdem besteht die Gefahr, dass der Gesichtsausdruck nach einer Botoxbehandlung nicht mehr natürlich wirkt.

Brücke

Brücke = Festsitzender Ersatz für einen oder mehrere fehlende Zähne zwischen mindestens zwei Zähnen oder Implantaten, die überkront und als Brückenpfeiler genutzt werden. Brücken werden meist in einem Stück aus einer Gold- oder Nicht Edelmetalllegierung gegossen. Sie können mit Kunststoff oder Keramik verblendet werden. Die Kunststoffverblendung für Brücken gilt als veraltet und kosmetisch unbefriedigend.

Bruxismus

Bruxismus = Pressen und Knirschen mit den Zähnen. Neben Karies und Parodontitis die häufigste Ursache für Zahnschäden. Durch die starken mechanischen Belastungen und den dadurch entstehenden Abrieb (Abrasion) unterliegen die Zähne einer wesentlich stärkeren Abnutzung als bei der normalen Kaufunktion, es kommt zu Schmelzschädigungen, und später zu Dentinschäden, die so weit gehen können, dass die Zähne stark verkürzt werden. In ausgeprägten Fällen kann die gesamte Zahnreihe bis auf das Zahnfleisch "abgekaut" werden, so dass weder Füllungen noch Kronen möglich sind. Der Zahnarzt sollte diese Entwicklung rechtzeitig erkennen und durch geeignete Maßnahmen z.B. Knirscherschiene aufhalten. Darüber hinaus können verkürzte Zähne auch durch Onlays, Overlays oder Kronen wieder aufgebaut werden.

Eine weitere Folge des Bruxismus ist die Zerstörung des Zahnhalteapparates (Parodontium) mit Knochenabbau, Zahnlockerung und in letzter Konsequenz Zahnverlust.

Budget / Budgetierung / Deckelung

Budget / Budgetierung / Deckelung = jährliche maximale Gesamtsumme, die der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) von den Krankenkassen für alle zahnmedizinischen Leistungen zur Verfügung gestellt wird. Ausgenommen sind nur der Zahnersatz und die Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche. Somit sind von der Budgetierung etwa knapp drei Viertel aller zahnärztlichen Leistungen betroffen. Die KZV leitet das Geld unter Berücksichtigung eines Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) an die Zahnärzte weiter, bis das Budget erreicht ist. Danach darf und muss, wenn es nach dem Gesetzgeber geht, umsonst weitergearbeitet werden. Die Höhe des Budgets wird aus Durchschnittswerten der vergangenen Jahre, die ebenfalls budgetiert waren, errechnet und kann je nach sozial-politischer Opportunität (meist nach unten) geändert, oder wie die Verantwortlichen es nennen, "korrigiert" werden. In den letzten Jahren ist das Budget praktisch unverändert geblieben, während die Zahl der Zahnärzte zugenommen hat und die Materialkosten sowie die Gehälter der Angestellten, um nur einige zu nennen, erheblich gestiegen sind. Außerdem nimmt die Behandlungsbedürftigkeit der Patienten natürlich auch keine Rücksicht auf bestehende Budgets. Das hat dazu geführt, dass im Jahr 2008 rund 1,7 Mio. Patienten praktisch umsonst behandelt und den Zahnärzten damit etwa 148 Mio. Euro Honorar vorenthalten wurden.

Gleichzeitig sind die Zahnärzte gesetzlich verpflichtet, Kassenpatienten in vollem Umfang unabhängig von der zu erwartenden Vergütung zu behandeln, und weil das so ist, werden die politisch Verantwortlichen nicht müde zu behaupten, eine umfassende qualitativ hochwertige Versorgung sei in diesem System gesichert. Einfache betriebswirtschaftliche Überlegungen und der gesunde Menschenverstand führen jedoch zu der Erkenntnis, dass dies nicht zutreffend ist.

Bukkal / Buccal

bukkal / buccal = Bezeichnung für die Zahnfläche, die nach außen zur Wange hin gerichtet ist. Gilt für alle Backenzähne. Bei den Frontzähnen und Eckzähnen wird diese Fläche labial genannt. Statt bukkal oder labial kann man auch den Begriff vestibulär verwenden. Alles, was außerhalb des Zahnbogens liegt, kann mit bukkal oder vestibulär bezeichnet werden.

Bulimie / Ess-Brechsucht

Bulimie / Ess-Brechsucht = suchtartige Heißhungeranfälle in unregelmäßigen Abständen mit anschließendem absichtlich, aus krankhafter Furcht vor dem Dickwerden, herbeigeführtem Erbrechen, um die aufgenommene Nahrung wieder los zu werden. Hinzu kommt oft noch der Missbrauch von Abführmitteln. Bulimie kann eine Reihe gesundheitlicher Schäden hervorrufen wie z.B. Herzrhythmusstörungen, Nierenschäden, Entzündungen der Speiseröhre (Ösophagitis), Bauchspeicheldrüsenentzündung (Pankreatitis) etc. Bulimie-Patienten versuchen oft, ihre Erkrankung zu verheimlichen.

Für Zahnärzte von Bedeutung sind die teils sehr umfangreichen Zahnschäden, die durch die beim Erbrechen in die Mundhöhle gelangende Magensäure hervorgerufen werden. Exzessive Mundhygiene, in der Absicht, den schlechten Geschmack und den Mundgeruch nach dem Erbrechen zu beseitigen, führen zu einer weiteren Schädigung des durch die Säure angegriffenen Zahnschmelzes. Oft ist der Zahnarzt der erste Mediziner, der durch diese Zahnbefunde auf die Bulimie-Erkrankung aufmerksam wird.